Allgemeine Geschäftsbedinungen

Spielgruppe Kribbelkrabbel 

Eintritte: 

Eintritte sind jederzeit möglich, sofern die Gruppe noch nicht ausgebucht ist. 

 

Anmeldungen: 

Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt. Die Platzzahl ist beschränkt. Die Anmeldung gilt jeweils für ein Jahr resp. bis Ende eines Schuljahres (Sommerferien). Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Erstanmeldungen ist eine Anmeldegebühr von Fr. 100.-- zu bezahlen. Die Gebühr wird mit dem erst fälligen Elternbeitrag verrechnet. 

 

Gruppengrösse: 

Die Gruppen bestehen aus mindestens 5 bis maximal 12 Kindern. Kann anfangs Schuljahr keine Gruppe von mindestens 5 Kindern gebildet werden liegt es in der Entscheidung der Spielgruppenleiterinnen ob die Gruppe trotzdem startet oder nicht. 

 

Altersgruppe: 

Ab ca. 2 Jahre bis Kindergarteneintritt. Das Mindestalter haben wir wie folgt definiert: Kinder die zwei Jahre vor dem Kindergarteneintritt stehen, dürfen die Spielgruppe besuchen. 

 

Kündigung: 

Der Austritt aus der Spielgruppe erfolgt schriftlich und mit zweimonatiger Kündigungsfrist. Erfolgt ein Austritt vor Ablauf der Kündigungsfrist so ist der anteilige Beitrag bis zu dessen Ablauf noch zu bezahlen ausser der Platz kann durch ein neues Kind besetzt werden. 

 

Finanzierung: 

Die Spielgruppe wird privat geführt und finanziert sich aus den Elternbeiträgen. 

 

Elternbeiträge für das Schuljahr 

Fr. 32.-- pro Vormittag und Nachmittag unabhängig von der Anwesenheit ihres Kindes abgerechnet.

 

Zahlungsfristen: 

Die Elternbeiträge sind jeweils zu Beginn des Halbjahres fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann eine Mahngebühr von Fr. 20.-- erhoben werden. Bei Nichtbezahlung kann das Kind von der Spielgruppe ausgeschlossen werden.  

 

Ferien: 

Die Ferien richten sich nach den Ferien der Schule Oberrieden. 

 

Versicherung: 

Unfall und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern. 

 

Haftungsausschluss: 

Die Spielgruppenleiterinnen der Spielgruppe Kribbelkrabbel sind selbstständig erwerbend und haben aufgrund der gemeinsamen Interessen betreffend der Führung der Spielgruppe einen Zusammenarbeitsvertag abgeschlossen. Teil des Vertrages ist der Haftungsausschluss gegenüber Dritten.  Die Spielgruppenleiterinnen haften nicht solidarisch gegenüber Dritten. Der Haftungsausschluss besteht nicht, wo im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung Versicherungsdeckung besteht.

 

 

Ausfall Spielgruppe: 

Bei Krankheit oder Unfall einer Spielgruppenleiterin kann ein Spielgruppen-Halbtag ersatzlos gestrichen werden. In der Regel können wir jedoch eine Vertretung aufbieten. Sollte eine Spielgruppenleiterin über längere Zeit ausfallen, werden die anteiligen Beiträge natürlich zurückerstattet. 

 

Epidemie / Pandemie :

Bei einer längeren Schließung der Spielgruppe infolge

einer Epidemie /Pandemie, wird eine Rückvergütung von 50% zurückerstattet.

   

Abmeldungen: 

Kann ein Kind nicht an der Spielgruppe teilnehmen ist dies der Spielgruppenleiterin mitzuteilen. 

 

Allergien und Krankheiten: 

Allergien und Krankheiten die spezielle Kenntnisse und Massnahmen bedingen müssen den Spielgruppenleiterinnen schriftlich mitgeteilt werden. 

 

Oberrieden, Juni 2020